Liebe Tauchsportfreunde, liebe Kunden, ein paar Regeln sind wichtig für Sie und für uns. Mit unseren AGB wollen wir Ihnen Sicherheit für eine gemeinsame Zusammenarbeit bieten. Regeln dienen dem reibungslosen Miteinander zwischen Partnern im privaten wie auch im geschäftlichen Bereich. Die meisten Menschen halten sich an Regeln und vermeiden so oft Mißverständnisse, Unzufriedenheit und Streit. Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis!
Wichtig Bitte lesen Sie sich unsere AGB in jedem Fall durch. Sie erklären mit der Erteilung eines Auftrages, daß Sie unsere Geschäftsbedingungen kennen und akzeptieren und sie damit Bestandteil unseres Vertrages werden.
Vertragspartner im Rahmen der folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist die Tauchschule, "dta die-tauchausbilder Berlin GmbH", vertreten durch den Geschäftsführer Alfred-G. Anlauf, Nonnendammallee 93b, 13629 Berlin (im Folgenden als Tauchschule bezeichnet) und der Kunde.
1.1.2
Um die Lesbarkeit zu erleichtern, wird mit der Personenbezeichnung "Kunde" die männliche Form verwandt. Diese Bezeichnungen erfassen jedoch weibliche und männliche Personen.
1.2
Angebote, Leistungen
1.2.1
Alle Angebote der Tauchschule sind freibleibend und unverbindlich.
1.2.2
Die Angebote (Produkte, Services und Dienstleistungen) richten sich nur an voll geschäftsfähige Personen.
1.2.3
Annahmeerklärungen und Bestellungen des Kunden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch die Tauchschule.
1.2.4
Alle Vermittlungen, Lieferungen und Leistungen, die die Tauchschule für Kunden erbringt, erfolgen ausschließlich auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen, sowie der jeweiligen Leistungsbeschreibung in ihrer Fassung zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses.
1.2.5
Abweichenden Regelungen wird widersprochen. Andere Regelungen werden nur mit ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung zwischen der Tauchschule und dem jeweiligen Kunden wirksam.
1.2.6
Mündliche Nebenabreden existieren nicht.
1.2.7
Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, auch dann nicht, wenn die Tauchschule ihnen nicht ausdrücklich widerspricht und der Vertrag dennoch durchgeführt wird, oder der Kunde erklärt, nur zu seinen Bedingungen abschließen zu wollen.
1.2.8
Erklärungen und Anzeigen des Kunden nach Vertragsschluß sind nur wirksam, sofern sie schriftlich erfolgen.
1.2.9
Mitarbeiter der Tauchschule können keine von den Leistungsbeschreibungen und Tarifen, sowie von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichenden Vereinbarungen treffen, insbesondere keine Zusicherungen abgeben.
1.3
Auskünfte und Zusicherungen
1.3.1
Von der Tauchschule mündlich und telefonisch gegebenen Auskünfte und Zusicherungen dienen nur Informationszwecken, durch sie kommt kein bindendes Vertragsverhältnis zustande.
1.4
Obliegenheiten des Kunden
Der Kunde verpflichtet sich;
1.4.1
insbesondere alle für die Vertragsdurchführung erforderlichen Informationen zu erteilen, wahrheitsgemäße Angaben zu machen und alle Formulare ausgefüllt und alle Entgelte termingerecht bei der Tauchschule zu hinterlegen. Sofern sich Daten des Kunden ändern, insbesondere Name, Anschrift, E-Mail-Adresse, Telefonnummer, Bankverbindung ist der Kunde/Teilnehmer verpflichtet, diese Änderung der Tauchschule unverzüglich mitzuteilen;
1.4.2
alle notwendigen Mitwirkungsleistungen zu erbringen, damit die Tauchschule die vertragliche Leistung durchführen kann. Macht der Kunde falsche Angaben oder kommt er seinen Mitwirkungspflichten nicht nach, so kann die Tauchschule, soweit ein Vertrag zustande gekommen ist, vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt wird schriftlich erklärt. Die Schriftform ist auch durch Absenden einer E-Mail gewahrt. Ein Anspruch auf Rückzahlung geleisteter Zahlungen besteht in diesen Fällen nicht. Erbringt die Tauchschule dennoch Leistungen, stellt sie den Aufwand entsprechend der gültigen Preisliste in Rechnung;
1.4.3
mit seiner Unterschrift zu bestätigen, die Zahlungs- und jeweiligen Leistungsbedingungen, sowie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Tauchschule gelesen zuhaben, und diese anzuerkennen;
1.4.3
alle Leistungen der Tauchschule unverzüglich zu überprüfen und Mängel schriftlich unter genauer Beschreibung zu rügen,
1.5
Haftung der Tauchschule
1.5.1
Die Tauchschule leistet Schadensersatz für Schäden, die durch die Tauchschule, ihrer Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen entstanden sind, gleich aus welchem Rechtsgrund (z.B. Nichterfüllung, nachträgliche Unmöglichkeit, Verzug, Gewährleistung, Verschulden bei Vertragsschluß, Nebenpflichtverletzung oder unerlaubte Handlung) nur in folgendem Umfang;
1.5.2
bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit durch Vorsatz und/oder grober Fahrlässigkeit in voller Höhe;
1.5.3
bei Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft in Höhe des typischen und vorhersehbaren Schadens, der durch die Eigenschaftszusicherung verhindert werden sollte.
1.5.4
In anderen Fällen haftet die Tauchschule nur bei Verletzung einer so wesentlichen Pflicht, daß durch diese die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet ist, aus Verzug und aus anfänglichem Unvermögen. In diesen Fällen haftet die Tauchschule nur auf den Ersatz des typischen und nicht entfernten Schadens jedoch beschränkt bei Lieferungen und Leistungen auf die Auftragssumme.
1.5.5
Die Tauchschule gewährleistet nicht, daß Leistungen Dritter, insbesondere Zulieferungen oder andere Beistellungen Dritter stets unterbrechungs- und fehlerfrei sind. Ein Schadensersatzanspruch des Kunden ist ausgeschlossen, wenn die Tauchschule die Verpflichtung nicht erfüllen kann, weil die Zulieferer, Leistungsträger oder Dienstanbieter (z.B. bei Tauchfahrten und Tauchreisen) ohne Verschulden der Tauchschule nicht ordnungsgemäß geliefert haben, oder weil die gelieferte Ware oder zugesagte Dienstleistung nicht dem vertragsgemäßen Zustand entspricht.
1.5.6
Falls Dritte, die für die Vertragserfüllung gegenüber dem Kunden notwendige Zulieferungen oder sonstige Beiträge gegenüber der Tauchschule zu erbringen haben (Lieferanten/Leistungsträger), ihren vertraglichen Verpflichtungen nicht nachkommen, ist die Tauchschule zum Rücktritt gegenüber dem Kunden berechtigt. In diesem Fall wird der Kunde unverzüglich darüber informiert, daß das bestellte Produkt oder die Dienstleistung nicht zur Verfügung steht. Der bereits bezahlte Kaufpreis wird unverzüglich erstattet.
1.5.7
Die Tauchschule übernimmt keine Haftung für unmittelbare oder mittelbare Schäden, die durch die Nutzung von Angeboten im Zusammenhang mit Datentransfers von und zur Website der Tauchschule unternommen werden.
1.5.8
Die Tauchschule haftet nicht für Schäden, die durch höhere Gewalt oder durch sonstige nicht von der Tauchschule zu vertretende Vorkommnisse eintreten. Das gleiche gilt bei Energie- oder Rohstoffmangel, Arbeitskämpfen, behördlichen Verfügungen, Verkehrs oder Betriebsstörungen. In diesen Fällen ruhen die Lieferpflichten der Tauchschule. Insbesondere haftet die Tauchschule nicht für Schäden, die darauf beruhen, daß infolge technischer Mängel bzw. einer vorübergehenden Nichtverfügbarkeit ihrer Website, Verträge nicht oder nicht vollständig erfüllt werden können.
1.5.9
Hat der Kunde durch ein schuldhaftes Verhalten (z.B. durch Verletzung seiner Mitwirkungspflichten) zu der Entstehung eines Schadens beigetragen, bestimmt sich nach den Grundsätzen des Mitverschuldens, in welchem Umfang die Tauchschule und der Kunde den Schaden zu tragen haben.
1.5.10
Die Tauchschule übernimmt keine Haftung bei Diebstählen, Beschädigungen oder Verlust von Tauchsportgeräten oder anderem persönlichen Eigentum des Kunden.
1.5.11
Die gesetzliche Haftung bei Personenschäden und nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
1.6
Datenschutz
1.6.1
Die Tauchschule verarbeitet personenbezogene Daten nur mit Wissen und Einwilligung des Kunden unter Beachtung der geltenden Bundesdatenschutzgesetze (BDSG) und des Teledienstdatenschutzgesetzes (TDDSG). Die vom Kunden erhaltenen personenbezogenen Daten (Anrede, Name, Adresse, Email-Adresse, Telefon-Nummer, Bankverbindung, Beginn und Ende der Geschäftsbeziehung) werden ausschließlich im Zusammenhang mit dem, mit dem Kunden geschlossenen Vertrag, erhoben, verarbeitet und genutzt, soweit sie für die Begründung, Ausgestaltung oder Änderung der eigenen, wie auch der vermittelten Geschäftsbeziehung erforderlich sind.
1.6.2
Die Tauchschule ist berechtigt, diese Daten an von der Tauchschule beauftragte Partner zu übermitteln, soweit dies notwendig ist, um Brevetierungen, Reservierungen, oder den Versand von Waren abzuwickeln.
1.6.3
Auf Antrag erhält der Kunde unentgeltlich Auskunft zu den über ihn gespeicherten, personenbezogenen Daten. Der Kunde kann sich dazu bitte direkt an:
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, wenden.
1.7
Preise und Rechnungen
1.7.1
Alle Preise sind in Euro angegeben, Zahlungen werden nur in Euro entgegengenommen. Alle Beträge sind Bruttobeträge inkl. der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer.
1.7.2
Mit Änderung der Preise auf unserer Website verlieren alle vorherigen Preislisten ihre Gütigkeit.
1.7.3
Die von der Tauchschule in Rechnung gestellten Beträge werden mit Zugang der Rechnung fällig und sind ohne Abzüge sofort zahlbar.
1.7.4
Etwaige Einwendungen des Kunden gegen die Rechnung der Tauchschule sind innerhalb von 2 Wochen nach Zugang der Rechnung schriftlich gegenüber der Tauchschule zu erheben. Sofern der Kunde eine rechtzeitige Einwendung unterläßt, gilt dies als Genehmigung des Rechnungsbetrages, wenn er in der Rechnung hierauf hingewiesen worden ist.
1.7.5
Soweit die Tauchschule zusätzliche Leistungen ohne Entgelt anbietet, behält sie sich eine Einstellung dieser Dienste vor, ohne daß der Kunde daraus Ansprüche geltend machen kann. Des weiteren behält sich die Tauchschule das Recht vor, Leistungen zu erweitern, zu ändern und weiter Verbesserungen vorzunehmen.
1.8
Mängelrüge, Nachbesserung und Verjährung
1.8.1
Alle Beanstandungen, insbesondere Mängelrügen, müssen uns unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 2 Wochen nach Empfang der Ware oder der Dienstleistung und bei versteckten Mängeln innerhalb von 12 Monaten nach ihrer Entdeckung schriftlich zugegangen sein.
1.8.2
Der Kunde hat den Nachweis zu führen, daß er Mängel schriftlich gegenüber der Tauchschule gerügt hat und diese Mängel auf den Leistungen der Tauchschule beruhen.
1.8.3
Soweit die Beschaffenheit einer Ware oder Dienstleistung zu Recht beanstandet ist, werden wir sie nach unserer Wahl umtauschen oder nachbessern. Sollte die Nachbesserung nach drei Versuchen trotz schriftlich gesetzter angemessener Ausschlußfrist endgültig fehlschlagen, oder die Ersatzlieferung/Ersatzleistung wiederum fehlerhaft sein, so hat der Kunde das Recht, nach seiner Wahl die Herabsetzung des Entgelts oder die Rückgängigmachung des Vertrages zu verlangen.
1.8.4
Ansprüche eines Unternehmers im Sinne von § 14 BGB gegen die Tauchschule, sowie Ansprüche eines Verbrauchers im Sinne von § 13 BGB gegen die Tauchschule aus dem Kauf von gebrauchten Sachen verjähren innerhalb eines Jahres.
1.8.5
Die Verjährungsfrist beginnt mit der Abnahme der Sache oder der erbrachten Leistung. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.
1.9
Eigentumsvorbehalt
1.9.1
Verkaufte Ware bleibt bis zur Erfüllung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsbeziehung unser Eigentum. Von uns gelieferte Waren stehen darüber hinaus bis zur vollständigen Bezahlung unter Verarbeitungs- und Verbindungsvorbehalt. Wird die Ware trotzdem vom Kunden be- oder verarbeitet, erstreckt sich unser Eigentumsvorbehalt auf die gesamte neue Sache.
Teil
2 - Tauchausbildung
2.1
Anmeldung zu Kursen/Seminaren
2.1.1
Der Kunde der an Ausbildungstauchgängen teilnehmen will erklärt, daß von Seiten eines Taucharztes keine Bedenken gegen die Ausübung des Tauchsports mittels Druckluft/Atemregler bestehen und legt spätestens vor Beginn der Schwimmbadausbildung ein ärztliches Tauchtauglichkeits-Attest vor, das nicht älter als 1 Jahr sein darf.
2.1.2
Die Tauchschule empfiehlt dem Kunden der an einem Tauchkurs teilnimmt, daß er vor Beginn des Kurses eine Tauchsportversicherung (z.B. aqua med-Tauchversicherung) abschließt. Diese beinhaltet Versicherungsschutz gegen Unfall und Krankheit für die Dauer des Kurses.
2.1.3
Ferner muß jeder Kunde, der im Besitz eines gültigen Tauchbrevets (CMAS, PADI, NAUI ect.) ist, das Brevet und zum Nachweis seiner Taucherfahrung sein Logbuch vorlegen.
2.1.4
Die Anmeldung (nur schriftlich) zum Tauchkurs/Seminar ist erst mit geleisteter Unterschrift durch den Kunden und Bestätigung durch die Tauchschule gültig.
2.2
Kursgebühr
2.2.1
Bei Vertragsabschluß muß die gesamte Kursgebühr im voraus bezahlt werden.
2.3
Ausbildung
2.3.1
Der Kunde der an einem Tauchkurs/Seminar teilnimmt versteht, daß er nach Anmeldung und Bezahlung der Kursgebühr die entsprechende Ausbildungsleistung erhalten wird. Der Tauchlehrer verpflichtet sich, die für den jeweiligen Kurs gültigen Standards der Ausbildungsorganisation, die Bestandteil des Ausbildungsvertrages sind, einzuhalten. Eine Brevetierung kann aber nur bei Erfüllen aller für den jeweiligen Kurs geltenden Leistungsanforderungen erfolgen.
2.3.2
Der Zeitpunkt für den Kursbeginn ist entweder der Tag, an dem die Tauchschule dem Kunden die Lehrunterlagen (Lehrbuch mit Tabellen) für das Selbststudium aushändigt oder mit dem Theorie- oder Praxisunterricht beginnt.
2.3.3
Der Kunde verpflichtet sich;
besonders das vom Tauchlehrer aufgegebene Selbststudium sorgfältig innerhalb der vereinbarten Frist durchzuführen, sich auf die Theorie- und Praxislexionen angemessen vorzubereiten bzw. pünktlich zu allen Kursterminen zu erscheinen und alle nicht verstandenen Themen durch stellen von Fragen zu klären;
2.3.4
anzuerkennen, daß, wenn er nicht in der vorgesehenen Zeit die Prüfungsreife erlangt hat, die Tauchschule für den eventuell über den planmäßig erforderlichen Ausbildungsaufwand hinausgehenden Theorie- oder Praxisunterricht ein angemessenes Zusatzentgeld in Rechnung stellen (dies wurde dem Teilnehmer in der Kursbeschreibung schriftlich erklärt), kann. Es besteht kein Anspruch auf kostenlose Nachschulung.
2.3.5
Begonnene Kurse (eine Unterbrechung bis zu 4 Wochen ist erlaubt) müssen binnen 3 Monaten (ab dem 1. Kurstag) beendet werden, ansonsten muß der Kurs zur Gänze wiederholt werden. Hierdurch entstehende Kosten für den Mehraufwand trägt der Kunde.
2.4
Eigenverantwortung des Kunden
2.4.1
Jeder Kunde der an an einer Tauchausbildung teilnimmt taucht eigenverantwortlich! Grundsätzlich ist es untersagt alleine zu tauchen. Die Teilnehmer an einem Tauchgang haben stets zusammen zu bleiben, gemeinsam ab- und aufzutauchen und sich erst am Ausgangspunkt (Beckenrand, Strand, Boot, usw.) wieder von ihrem Tauchpartnern zu trennen. Gleiches gilt bei zugewiesenen Tauchpartnern (2er Teams). Der Teilnehmer verpflichtet sich, alle taucherischen Regeln und Sicherheitsstandards einzuhalten und nicht tiefer zu tauchen, als es seinem Ausbildungsstand/ Brevetierung entspricht. Die maximale Tauchtiefe für Sporttaucher beträgt 40 Meter (davon unabhängig gelten die örtlichen Bestimmungen und Gesetze sowie die Standards der jeweiligen Verbände).
2.5
Minderjährige
2.5.1
Minderjährige Taucher ab 12 Jahre können nur mit einer Einverständniserklärung ihrer Erziehungsberechtigten an Tauchkursen teilnehmen. Bei sämtlichen Tauchaktivitäten verpflichtet sich ein Erziehungsberechtigter am Tauchplatz anwesend zu sein. Beim Theorieunterricht verpflichten sich die Erziehungsberechtigten, den Minderjährigen 15 Minuten vor Veranstaltungsbeginn am Theorieort an den Kursleiter zu übergeben. Weiterhin verpflichten sich die Erziehungsberechtigten, den Minderjährigen spätestens 15 Minuten nach Theorieunterrichtsende abzuholen. Unsere Kursleiter sind nicht berechtigt, Minderjährige alleine nach Hause fahren zu lassen (Ausnahme: es liegt eine schriftliche Erklärung der Erziehungsberechtigten vor). Ist eine Abholung nicht gegeben, wird der Minderjährige auf Kosten der Erziehungsberechtigten mittels Taxi nach Hause geschickt.
2.6
Tauchsicherheit
2.6.1
Die Sicherheit beim Tauchsport ist nur gewährleistet, wenn die gesamte Ausrüstung voll funktionsfähig ist. Der ordnungsgemäße Zustand der tauchschuleigenen Tauchgeräte wird von der Tauchschule regelmäßig und sorgfältig geprüft. Dieser Umstand entbindet den Kunden nicht von der Pflicht, sich vor jedem Tauchgang von der Vollständigkeit und Funktionstüchtigkeit der verwendeten Geräte selbst zu überzeugen.
2.6.2
Den Zustand und die Vollständigkeit seiner eigenen Tauchausrüstung muß der Kunde vor jedem Tauchgang sorgfältig und fachmännisch überprüfen oder überprüfen lassen. Er haftet für an seiner Ausrüstung selbst.
2.6.3
Während der Ausbildungstauchgänge, sowie der Aktivitäten, die im Rahmen der Tauchausbildung durchgeführt werden, ist den Anweisungen der Tauchlehrer und ihrer Assistenten Folge zu leisten. Zuwiderhandeln bedingt den Ausschluß von den Tauchaktivitäten. In diesem Fall besteht kein Anspruch auf Rückzahlung der Ausbildungskosten oder aliquoter Anteile.
2.6.4
Das Jagen oder Harpunieren von Fischen oder anderer Lebewesen im und unter Wasser, sowie das Betauchen von Wracks, die als Grabstätten gelten, ist verboten. Das Durchschwimmen von Laichplätzen ist zu vermeiden. Wer zuwiderhandelt, wird von weiteren Tauchgängen ausgeschlossen. Außerdem ist die Sauberhaltung der Tauchgewässer und der Uferbereiche oberstes Gebot.
2.6.5
Während der Tauchausbildung ist der Konsum von Alkohol 12 Stunden vor einem Tauchgang untersagt. Die Einnahme von Medikamenten ist dem Tauchlehrer vor Beginn der Tauchausbildung bzw. vor einem Tauchgang rechtzeitig zu melden.
2.7
Haftung des Kunden
2.7.1
Der Kunde haftet während des Kurses für die ihm von der Tauchschule zur Verfügung gestellte Gegenstände. Bei Diebstahl, Verlust oder Beschädigung muß der Kunde die Kosten für die Wiederanschaffung bzw. Reparatur der Gegenstände übernehmen. Dies gilt auch bei gemeinsamen Ausflüge und geführten Tauchgängen (Dive-Guiding).
2.7.2
Bei Fällen, in denen ein Verschulden der Tauchschule oder deren Mitarbeiter vorliegt, gilt diese Bestimmung nicht.
2.7.3
Die Tauchschule ist berechtigt, vom Kunden einen angemessenen Pfandbetrag für überlassene Ausrüstungsgegenstände zu verlangen. Die Höhe der Pfandsumme entspricht grundsätzlich dem Wiederbeschaffungswert der überlassenen Ausrüstungsgegenstände.
2.8
Rücktritt vom Kurs/Seminar, Kursabbruch
2.8.1
Ein Rücktritt vom Vertrag vor Kursbeginn wird nur akzeptiert, wenn ein Ersatzteilnehmer vom Kunden beschafft wird oder wenn medizinische Gründe (bitte Attest vorlegen) oder andere unabweisbare Gründe gegen eine Kursteilnahme sprechen. Ein Anspruch auf Rückzahlung der Kursgebühr besteht in diesen Fällen aber nicht. Weitere Schadensansprüche bleiben der Tauchschule vorbehalten.
2.8.2
Wird der Kurs nach Kursbeginn aus Gründen, die nicht von der Tauchschule oder deren Mitarbeiter zu vertreten sind vom Kunden abgebrochen oder nicht durchgeführt, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung der Kursgebühr.
2.8.3
Wird ein Tauchgang aus Gründen, die nicht von der Tauchschule oder deren Mitarbeiter zu vertreten sind vorzeitig vom Kunden
abgebrochen oder nicht durchgeführt, besteht ebenfalls kein Anspruch auf Erstattung der Kursgebühren.
2.8.4
Erscheint ein Kunde nicht oder verspätet zum Kursbeginn, verfällt der Anspruch auf eine entsprechende Leistung. Es besteht kein Anspruch auf kostenlose Nachholung.
2.9
Schnuppertauchen
2.9.1
"Schnuppertaugänge" führt die Tauchschule grundsätzlich im Schwimmbad durch.
2.9.2
Der Kunde der am "Schnuppertauchen" teilnehmen will muß zum Zeitpunkt der Teilnahme mindestens 12 Jahre alt sein.
2.9.3
Vor Beginn des "Schnuppertauchens" erhält der Kunde eine Einweisung und muß eine Einverständniserklärung sowie einen medizinischen Fragebogen ausfüllen. Ist der Kunde minderjährig, ist die Unterschrift eines Erziehungsberechtigten erforderlich. Die erforderlichen Formulare finden Sie zum Kopieren im PDF-Format unter "Formulare".
2.9.4
Beim "Schnuppertauchen" verpflichtet sich ein Erziehungsberechtigter am Tauchplatz anwesend zu sein.
Teil
3- Warenverkauf (Ladengeschäft)
3.1
Ladenverkauf
3.1.1
Die Tauchschule gibt Waren direkt an den Kunden durch Selbstabholung im Ladengeschäft gegen Sofortkasse, ohne Skontoabzug oder sonstigen Preisnachlässen ab.
3.2
Liefertermine
3.2.1
Wird ein vereinbarter Liefertermin von der Tauchschule überschritten, so hat uns der Kunde eine Nachfrist von drei Wochen oder die im Einzelfall angemessene längere Nachfrist zu setzen.
3.3
Ansprüche bei Nichtgefallen
3.3.1
Grundsätzlich wird dem Kunden kein Rückgabe- oder Umtauschrecht eingeräumt.
3.3.2
Es liegt im freien Ermessen der Tauchschule gekaufte Ware zurück zu nehmen oder Umzutauschen. Voraussetzung für eine Rückgabe oder Umtausch ist, daß die Ware vom Kunden nicht in Gebrauch genommen wurde, unbeschädigt und vollständig ist und sich in der Originalverpackung befindet.
3.3.3
Eine Rückgabe- oder Umtausch beschränkt sich grundsätzlich nur auf Lagerware. Folgende Waren sind von der Rückgabe oder vom Umtausch ausgeschlossen: Tauchmasken, Schwimmbrillen, Badebekleidung, Oberbekleidung, Fürlinge, Bücher, Videos, Tonträger und Waren, die für den Kunden bestellt, angefertigt oder umgebaut wurden.
3.3.4
Die Tauchschule ist in jedem Fall nicht verpflichtet den Kaufpreis zurückzuerstatten. Die Rückgabe- oder der Umtausch wird dahingehend eingeschränkt, daß die Kaufsache gegen einen anderen Artikel im Sortiment eingetauscht bzw. ein Warengutschein ausgestellt wird.
Teil
4 - Internethandel (Einkauf in unserem Onlineshop)
4.1
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
4.1.1
Für den Einkauf in unserem Onlineshop gelten gesonderte Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB), entsprechend dem Fernabsatzgesetz. Diese finden Sie auf unserer Onlineshop-Seite.
Teil
5 - Tauchfahrten und Tauchreisen
5.1
Anmeldung zu Tauchfahrten/Tauchreisen
5.1.1
Der Kunde der an einer Tauchfahrt/Tauchreise teilnimmt versteht, daß die Tauchschule grundsätzlich als Vermittler von Leistungen fremder Veranstalter, Behörden, Tauchbasenbetreiber, Tauchbooteigner und Dive Guids ect. (nachfolgend zusammen vereinfacht "Leistungsträger" genannt) handelt und haftet (siehe Haftung der Tauchschule). Hierbei handelt es sich beispielsweise um Pauschalarrangements, Hotelbuchungen, Flüge, Mietwagen, Tauchgenehmigungen, Taucharrangements etc. (nachfolgend zusammen vereinfacht "Leistungen" genannt).
5.1.2
Mit dem Abschluß eines Vermittlungsvertrages beauftragt der Kunde die Tauchschule, eine Beförderungsleistung oder eine sonstige, mit der Durchführung einer Tauchfahrt/Tauchreise in Zusammenhang stehende Dienstleistung, die von einem dritten Leistungsträger erbracht wird, zu vermitteln. Die Erbringung der vermittelten Leistung ist grundsätzlich nicht Bestand der Pflichten der Tauchschule. Im Falle einer Anmeldung/Buchung kommt der, die Leistung betreffende Vertrag grundsätzlich zwischen dem Kunden und dem jeweiligen Leistungsträger zustande. An den Tauchfahrten-/Reisevermittlungsauftrag ist der Kunde für maximal 7 Werktage gebunden. Mit der Weiterleitung der Kunden-Anmeldung an den jeweiligen Leistungsträger endet die Vermittlungstätigkeit der Tauchschule.
5.1.3
Die Fahrten- und Reisebeschreibungen der Tauchschule dienen nur der Information und sind unverbindlich. Auf die jeweiligen
entsprechenden Reisebeschreibungen und Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Leistungsträger wird insoweit verwiesen.
5.1.4
Nach Eingang der Anmeldung/des Vermittlungsvertrages bei der Tauchschule (nur schriftlich mit dem erforderliche Formular, das Sie zum Kopieren im PDF-Format unter "Formulare" finden) ist eine
Anzahlung von 15% der Fahrt- oder Reisekosten an die Tauchschule oder den Leistungsträger sofort fällig. Die Restzahlung muß spätestens 14 Tage vor Reise/Fahrtbeginn geleistet werden.
5.1.5
Die Tauchschule selbst erhebt keine gesonderten Gebühren für ihre Vermittlungstätigkeit.
Teil
6 - Schlußbestimmungen
6.1
Sonstige Bestimmungen
6.1.1
Die Tauchschule ist jederzeit berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu ergänzen oder zu ändern. Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden dem Kunden mindestens vier Wochen vor Inkrafttreten per E-Mail oder postalisch mitgeteilt. Widerspricht der Kunde nicht innerhalb von vier Wochen nach Bekanntgabe der Änderungen, so gelten diese als angenommen und werden wirksamer Vertragsbestandteil. Auf diese Folge wird ihn die Tauchschule bei der Bekanntgabe besonders hinweisen. Widerspricht der Kunde fristgemäß, ist die Tauchschule berechtigt, den Vertrag zu dem Zeitpunkt zu kündigen, an welchem die geänderten/ergänzten Bedingungen in Kraft treten sollen.
6.2
Erfüllungsort
6.2.1
Erfüllungsort unserer Leistungen ist grundsätzlich unser
Geschäftssitz in Berlin-Siemensstadt/Deutschland.
6.2.2
Es gilt ausschließlich deutsches Recht.
6.2.3
Ist der Kunde kein Verbraucher im Sinne des §13 BGB (kein
Gewerblicher oder Selbständiger), oder hat er in der Bundesrepublik Deutschland keinen allgemeinen Gerichtsstand, so wird als Gerichtsstand für alle etwaigen vermögensrechtlichen Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis Berlin/Deutschland vereinbart.
6.2.4
Bei sprachlichen Unklarheiten in Bezug auf Übersetzungen der Homepage, der Kursbeschreibungen und der AGB der Tauchschule oder bei sonstigen Zweifelsfällen und Auslegungsproblemen gilt die deutsche Textfassung als letztverbindlich.
6.3
Salvatorische Klausel
6.3.1
Falls eine Bestimmung dieses Vertrages ungültig ist bzw. wird, bleiben alle übrigen Bestimmungen gültig. Die zu beanstandende Klausel wird dann durch eine andere ersetzt, welche der
ursprünglichen nahe kommt - dies gilt entsprechend auch für den Fall, daß eine Regelungslücke besteht.
Berlin-Siemensstadt, den 01.01.2008 dta die-tauchausbilder Berlin GmbH